Rentenberatung

„Wer kann mich beraten wenn ich meine Rente beantragen will? Darf ich zu meiner Rente noch was hinzu verdienen?“

 

Die Mitarbeiter unserer Gemeindeverwaltungen aus dem Fachbereich Soziales helfen Ihnen bei Fragen zu Rentenangelegenheiten. Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung (z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Kontenklärung usw.) werden entgegengenommen und an den Versicherungsträger weiter geleitet. Auch erhalten Sie Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung. Die eigentliche Rechtsberatung erfolgt durch die Versicherungsträger oder durch die Versichertenältesten.

 

Die zuständigen Sachbearbeiter in den Gemeindeverwaltungen helfen weiter bei:

 

Entgegennahme von Anträgen in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten

Die Entgegennahme von Anträgen ist als Ausübung einer Mittlerfunktion zwischen Versichertem und Versicherungsträger anzusehen. Die Mitarbeiterinnen des Bereichs Rentenangelegenheiten sind bei der Erstellung der Rentenanträge behilflich.

 
Rente wegen Alters
  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige
 
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigket

 

Rente wegen Todes
  • Witwen- oder Witwerrente
  • Erziehungsrente
  • Waisenrente
 
Das brauchen Sie:

 

Welche Unterlagen Sie benötigen, klären sie im Rahmen der Terminabsprache mit dem Sachbearbeiter in Ihrer Gemeinde.

 

Weitere Auskunft erhalten Sie unter:

 

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Herrnstr. 12

92224 Amberg

 

 

Deutsche Rentenversicherung Bund

10704 Berlin