Betreuungsstelle

„Ich möchte rechtzeitig vorsorgen, falls ich in eine Situation gerate in der ich meine persönlichen Angelegenheiten selber nicht mehr regeln kann.“

 

Durch eine Krankheit oder einen Notfall können Menschen plötzlich und ungewollt in eine Situation geraten in der sie nicht mehr für sich selber entscheiden können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, die Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln und für Sie Entscheidungen treffen.

 

Beruhigend ist es wenn Ihnen in dieser Situation ein vertrauter Mensch zur Seite steht, der sich in Ihrem Sinne und für Ihr Wohl für Sie einsetzt. Die bevollmächtigte Person sollte Ihre Wünsche kennen und wissen wie Ihre Entscheidung in dieser besonderen Lebenslage aussehen würde. So können Sie vorausschauend und Selbstbestimmt sicherzustellen, dass Ihr Wille auch in einem Notfall Berücksichtigung findet.

 

Besser Vorsorge als Nachsorge

Eine solche Vollmacht zu übernehmen bedeutet viel Verantwortung. Uneingeschränktes und persönliches Vertrauen zu dem Bevollmächtigten ist notwendig. Dementsprechend sinnvoll ist es, diese Entscheidung frühzeitig zu treffen. 

 

Sprechen Sie offen mit Ihrem Angehörigen über eine eventuell eintreffende Notsituation und die Vorsorgevollmacht. Auch wenn es nicht leicht fällt, verschieben Sie ein solches Gespräch nicht auf später. Tritt die Notfallsituation ein, müsste eine Vollmachten oftmals aufwendig erteilt werden.

 

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung Entscheiden Sie über Ihre persönlichen Angelegenheiten.

 

Überblick über die Rechtlichen Möglichkeiten die Ihnen zur Verfügung stehen:

 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens die Vertretungsmacht, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können. Notwendig ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem/der Bevollmächtigten erteilen. Bei dieser Erklärung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft. Es dient der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung.

 

Diese Vollmacht kann nur wirksam erteilt werden, solange Sie entscheidungs- und geschäftsfähig sind. In der Vollmacht können Sie festlegen, für welche Lebensbereiche der/die von Ihnen Bevollmächtigte für Sie entscheiden und handeln darf (z.B. in Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten). Auch können Sie die Bedingungen benennen, wie und wann der/die Bevollmächtigte für Sie tätig werden darf. 

 

Betreuungsverfügung
Sollte in Ihrem persönlichen Umfeld niemand sein, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen möchten, empfiehlt es sich eine Betreuungsverfügung festzulegen.

 

Eine Betreuungsverfügung dient dem Zweck der persönlich veranlassten und selbstbestimmten Vorsorge. Sie wird nur in der Situation wirksam, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Hier können sie Dinge festlegt, die ein Betreuer beachten muss. Dies können Fragen der Gestaltung der weiteren Lebensumstände, wie ein bestimmter Heimwunsch oder Anweisungen über Art und Verwaltung Ihres Vermögens, sein. Aber auch medizinische Anweisungen, ähnlich wie in einer Patientenverfügung, können hier geregelt werden.

 

Sollte eine Situation eintreffen, in der eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, können Sie bereits im Vorfeld Ihre Vorschläge zur Auswahl Ihres/r rechtlichen Betreuers/-in schriftlich niederlegen. 

 

In einer solchen Betreuungsverfügung können Sie auch erklären, wer nicht als rechtliche/r Betreuer/-in eingesetzt werden soll. Die vorgeschlagene Person muss geeignet und gewillt sein, die rechtliche Betreuung für Sie zu übernehmen.

 

Sowohl der Betreuer als auch das Vormundschaftsgericht sind an die in einer Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche gebunden.

 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit festlegen, ob und auf welche Weise und wie lange Sie als Patient medizinisch behandelt werden möchten.

 

Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Eine Patientenverfügung muss aber eindeutig und situationsbezogen formuliert werden, um gültig zu sein.

 

Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

 

 

Denken Sie auch daran eine Bankvollmacht zu erteilen.

 

Der Umfang einer Bankvollmacht, häufig auch Kontovollmacht genannt, kann je nach Kontoart und Lebenssituation anders sein. Weitere Informationen bekommen sie bei Ihrem Kreditinstitut

Diese Stellen helfen weiter:

Haben Sie Interesse an der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, können Sie sich bei folgenden Einrichtungen individuell und kostenlos beraten lassen.

 
Betreuungsamt
Landratsamt Amberg-Sulzbach  
Betreuungsamt Beethovenstraße 7  
92224 Amberg  

E-Mail

 
 

 

Jens Muschiol
Telefon (09621) 39568
E-Mail

 

Peter Wirth
Telefon (09621) 39567
E-Mail
 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Studentenplatz 2
92224 Amberg
Telefon (09621) 4872-0
E-Mail

 

Christine Bernard-Gunesch
Telefon (09621) 4872-20
Email

 

Katharina Nachtmann
Telefon (09621) 4872-17
E-Mail 


Informationen des Bundesministerium zu Patientenverfügung finden Sie