Landespflegegeld

Die bayerische Staatsregierung gewährt auf Antrag jedem Pflegebedürftigen in Bayern, mit einem Pflegegrad von 2 und höher, das Landespflegegeld in Höhe von 1000€.

Anspruchsvoraussetzungen sind:

- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher

- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung

- unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zu Hause lebt und versorgt wird.

 

 

Weitere Informationen und Antrag unter:

http://www.landespflegegeld.bayern.de/

 

(Angaben:Landespflegegeld Bayern.de)