Landespflegegeld
Die bayerische Staatsregierung gewährt auf Antrag jedem Pflegebedürftigen in Bayern, mit einem Pflegegrad von 2 und höher, das Landespflegegeld in Höhe von 1000€.
Anspruchsvoraussetzungen sind:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
- unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zu Hause lebt und versorgt wird.
Weitere Informationen und Antrag unter:
http://www.landespflegegeld.bayern.de/
(Angaben:Landespflegegeld Bayern.de)
Weitere Informationen: